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SuperSat-Patentansprüche nach TechniSat-Klage gelöscht

07.05.2009

Am 29. April 2009 entschied das Bundespatentgericht in München, dass die zwei wesentlichen Ansprüche des SuperSat-Patentes gelöscht werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die SuperSat Elektronic GmbH in Frankfurt hatte im Jahre 2007 rund 700 TechniSat-Fachhändler wegen eines Angebotes einer Drehanlage zum Empfang von TV- und Radiosignalen von mehreren Satelliten abgemahnt. Dabei hatte diese Firma Ansprüche aus den beiden o.g. Patentansprüchen ihres Patentes DE4404978 behauptet.

Zur Unterstützung der TechniSat Fachhändler organisierte TechniSat eine Informationsveranstaltung und eine qualifizierte anwaltliche Beratung.

Bereits im Jahr 2007 wurden zwei von TechniSat beantragte Einstweilige Verfügungen gegen SuperSat erlassen, die über die Instanzen von den zuständigen Gerichten bestätigt wurden.

TechniSat erhob dann die Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht, die jetzt am 29. April 2009 zur Löschung der zwei Ansprüche aus dem SuperSat-Patent führte.

Mit mehr als 240 Entwicklern im Forschungs- und Entwicklungszentrum der TechniSat-Gruppe in Dresden entwickelt und produziert TechniSat Produkte mit einem hohen eigenen Know-How-Anteil.

Sofern TechniSat in Deutschland und international durch Patente geschützte Technologie einsetzt, beachtet TechniSat die rechtlichen Rahmenbedingungen und führt auf der Basis von abgeschlossenen Lizenzverträgen auch die entsprechenden Lizenzgebühren ab.

Selbstverständlich prüft TechniSat vor Abschluss der entsprechenden Verträge, ob die Patente und Ansprüche zu Recht bestehen. Dies traf nach Überzeugung von TechniSat im Fall des SuperSat-Patentes nicht zu. In diesem wie auch in anderen Fällen in der Vergangenheit ist TechniSat mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen ein unlauteres Geschäftsgebaren, wie die Abmahnung gegen die TechniSat-Fachhändler, vorgegangen.

TechniSat wird auch zukünftig und grundsätzlich alle behaupteten gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, vorab prüfen und sicher stellen, dass zweifelhafte Patente im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten überprüft werden. Damit stellt TechniSat sicher, dass sich die Produktpreise nicht um ungerechtfertigte Lizenzgebühren erhöhen.

Über die TechniSat Digital GmbH:

Die TechniSat-Gruppe entwickelt und produziert in Deutschland und der Europäischen Union Produkte der Unterhaltungselektronik. Technische Höchstqualität und zeitgerechtes Design finden sich in digitalen Set-Top-Boxen (auch für PREMIERE geeignet), weiteren Sat-Produkten, TV-Geräten und PC-Karten wieder. Tests der Stiftung Warentest haben dies vielfach bestätigt.

TechniSat ist Deutschlands Marktführer bei Digitalreceivern.

TechniSat Automotive entwickelt und produziert seit mehr als 10 Jahren hochwertige Produkte aus dem Bereich Car Infotainment, insbesondere Autoradios und Radionavigationssysteme. Der nach ISO/TS 16949 zertifizierte Geschäftsbereich ist unter Anderem Lieferant für Volkswagen, Škoda, Seat und weiterer namhafter Automobilhersteller.

Hauptsitz:
TechniSat Digital GmbH, Daun/Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz)

Entwicklung der Produkte:
TechniSat Digital GmbH, Dresden (Sachsen)
TechniSat Digital UK Ldt., Milton Keynes (England)
TechniSat Digital Sp. Z o.o., Oborniki Slaskie (Polen)

Produktion der Produkte:
TechniSat Elektronik Thüringen GmbH, Dippach (Thüringen)
TechniSat Vogtland GmbH, Schöneck (Sachsen)
TechniSat Teledigital AG, Staßfurt/Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
TechniSat Digital Sp. Z o.o., Oborniki Slaskie (Polen)
TechniSat Digital Kft., Abasár (Ungarn)

Weitere Niederlassungen:
TechniSat Digital S.A., Betzdorf (Luxemburg)
TechniSat Digital GmbH, Ratingen (Nordrhein-Westfalen)
TechniSat Digital GmbH, Berlin

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